Nachdempiepton vermietet Audio-Gästebücher (Telefon-Aufnahmegeräte) für verschiedene Veranstaltungen wie Hochzeiten, Feiernoder andere Anlässe. Der Mietgegenstand besteht aus einem Telefon inkl. eingebauter Elektronik und dieser Hardware wird im folgenden als "Audio-Gästebuch" bezeichnet. Der Mieter stellt das Audio-Gästebuch seinen Gästen kostenfrei zur Verfügung, damit diese Sprachnachrichten aufnehmen können.
Das Angebot des Vermieters ist für einen Zeitraum von 3 Tagen nach Zugang beim Mieter verbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden muss schriftlich erfolgen.
Durch die Abgabe des Angebots wird das Mietobjekt für den Zeitraum von 3 Tagen nach Zugang des Angebots automatisch für den Mieter reserviert. Diese Reservierung erlischt automatisch, wenn der Mieter innerhalb dieser Frist keinen Auftrag erteilt oder das Angebot schriftlich ablehnt.
Der Mietvertrag zwischen der Firma Nachdempiepton und dem Mieter kommt zustande, wenn der Mieter das Angebot schriftlich annimmt und den Auftrag erteilt. Änderungen, die von dem Angebot abweichen, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, damit der Vertrag zustande kommt. Eine Abweichung von der vereinbarten Leistung ist nur dann zulässig, wenn dies zur Durchführung des Vertrages erforderlich oder zweckmäßig ist und keine wesentliche Leistungsänderung, insbesondere eine Minderung der Leistung, bedeutet.
Vor der Auftragserteilung erhält der Mieter eine schriftliche Auftragsbestätigung mit Rechnung. Die Rechnung muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt beglichen werden, damit der Termin für den Mieter verbindlich gebucht wird. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer ist ausgeschlossen.
Der Mieter ist für einen Zeitraum von 1 Woche an seinen erteilten Auftrag gebunden, nachdem er eine schriftliche Auftragsbestätigung vom Vermieter erhalten hat. In diesem Zeitraum gelten die Regelungen dieser AGB.
Die Mietdauer beträgt einen Tag und umfasst den vom Mieter gebuchten Tag, an dem der Mietgegenstand überlassen wird. Eine Verlängerung der Mietzeit kann nur erfolgen, wenn der Verkäufer dieser Verlängerung zustimmt und das Mietobjekt zur weiteren Vermietung verfügbar ist. Ein Antrag auf Verlängerung muss dem Verkäufer spätestens eine Woche vor Ablauf der Mietzeit schriftlich mitgeteilt werden. Die damit verbundenen Mietkosten sind vom Mieter zu tragen. Die Mietsache wird dem Mieter spätestens zwei Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn per DHL an die vom Mieter angegebene Versandadresse geschickt. Die Rücksendung erfolgt am nächsten Werktag nach dem Miettag per DHL. Ein Freilabel wird dem Mieter bereitgestellt. Wenn die Mietsache nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, wird dem Mieter eine Standgebühr von 100,- € pro Verzögertem Tag berechnet. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 545 BGB ist ausgeschlossen. § 546a BGB gilt ergänzend mit der Maßgabe, dass die Geltendmachung eines weiteren Schadens vorbehalten bleibt.
Die Zahlungen sind gemäß der vereinbarten Vereinbarung innerhalb von 7 Tagen nach Auftragsbestätigung auf das vom Verkäufer angegebene Konto zu leisten und ausschließlich an den Verkäufer zu entrichten. Gerät der Mieter in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, ist er verpflichtet, den durch den Verzug entstandenen Schaden (z.B. Kosten für Mahnungen und Rechtsverfolgungskosten) sowie Verzugszinsen zu zahlen.
Der Mietpreis richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis und ist unabhängig davon zu bezahlen, ob der Mietgegenstand tatsächlich benutzt wurde. Eine vorzeitige Rückgabe des Mietgegenstandes führt nicht zu einer Vergünstigung des Mietpreises.
Der Verkäufer sendet den Mietgegenstand per DHL an die vereinbarte Lieferadresse. Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Mietgegenstand am Lieferstandort angenommen wird, da Verzögerungen oder verspäteter Erhalt durch Nichtannahme zu Lasten des Mieters gehen.
Der Verkäufer überlässt den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und überprüft ihn vor dem Versand auf seine Funktion. Der Mieter muss die Versandverpackung bei Zustellung auf Unversehrtheit prüfen und eventuelle Beschädigungen beim Zusteller schriftlich vermerken lassen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand vor Beginn des Einsatzes auf ordnungsgemäße Funktion
Wenn die Tauglichkeit der Mietsache aufgehoben ist, ist der Mieter von der Entrichtung der Miete befreit.
Der Mietgegenstand wird per DHL versendet, um zeitgerecht beim Mieter zu sein. Wenn die Zustellung nicht den Mieter erreicht, wird der Verkäufer sich unverzüglich mit dem Mieter in Kontakt setzen. Wenn möglich, kann der Vermieter dem Mieter ein Ersatztelefon anbieten. Andernfalls kann der Mieter kostenfrei vom Vertrag zurücktreten und erhält die komplette Mietgebühr durch den Verkäufer erstattet, ohne jeglichen Anspruch auf weiteren Schadensersatz.
Bei Beschädigung oder Verlust:
Dem Mieter ist es untersagt den Mietgegenstand an Dritte weiterzugeben.
1. den Mietgegenstand an Dritte zu vermieten oder zu verkaufen
2. das Telefon oder die Elektronikbox zu verändern oder zu zerlegen
3. die Elektronikbox zu öffnen oder aufzubrechen und die Elektronik freizulegen
4. Flüssigkeiten, Lebensmittel oder andere Gegenstände neben oder auf die Elektronikbox zu stellen
5. den Mietgegenstand in einem Raum zu betreiben, der nicht vor Wind und Witterungseinflüssen geschützt ist
Bei Nichteinhaltung der oben genannten Regeln behält sich der Vermieter das
Bis zu 12 Wochen vor dem gebuchten Datum: 50% der Gesamtsumme.
Bis zu 6 Wochen vor dem gebuchten Datum: 70% der Gesamtsumme.
Bis zu 4 Wochen vor dem gebuchten Datum: 80% der Gesamtsumme.
Bis zu 2 Wochen vor dem gebuchten Datum: 90% der Gesamtsumme.
Innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem gebuchten Datum: 100% der Gesamtsumme.
Der Vermieter hat auch das Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mietgegenstand nicht vertragsgemäß zum vereinbarten Datum geliefert werden kann, weil ein Vormieter den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurückgeschickt hat oder der Mietgegenstand durch die Vorvermietung beschädigt, zerstört oder verloren gegangen ist, was eine weitere Vermietung unmöglich macht. In diesem Fall kann
Der Vermieter haftet nicht für verschuldensunabhängige Schadensersatzansprüche des Mieters aufgrund von Mängeln an der Mietsache gemäß § 536 a Abs. 1 BGB. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder aus unerlaubter Handlung haftet der Vermieter nur für typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden, sofern ihm nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Dies gilt auch für Schäden, die durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters verursacht werden. Bei Verletzung von Nebenpflichten haftet der Vermieter sowie seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht, sofern ihnen nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Mieter kann den Vermieter nicht für eigene Fehler oder das Verhalten Dritter zur Verantwortung ziehen.
Es gelten die Datenschutzbestimmungen, die auf der Webseite nachdempiep.de nachlesbar sind.